Ort: Passau und Umland
Friday Night Shuttle
Dein Freitag. Deine City. Dein Shuttle.
Für jeden Freitag im September gibt es ein eigenes Ticket zum Preis von 23€. Beim Online-Kauf wählst du deine Route, sowie deine gewünschte Hin- und Rückfahrtzeit aus.
TOUR 1: Start Bad Füssing um 18:30 Uhr. Rückfahrt nach Bad Füssing ab ZOB Passau um 00:00 Uhr
TOUR 2: Start Bad Füssing um 21:00 Uhr. Rückfahrt nach Bad Füssing ab ZOB Passau um 03:00 Uhr
TOUR 3: Start Hauzenberg um 21:00 Uhr. Rückfahrt nach Hauzenberg ab ZOB Passau um 02:00 Uhr
Neben Hin- & Rückfahrt sind im Ticket außerdem 6 Verzehrcoupons à 1,50 € enthalten, die du am jeweilig gebuchten Freitag bei den teilnehmenden Betrieben in Passau einlösen kannst. Es kann je Getränk oder Essen ein Coupon eingelöst werden, bis maximal zwei Coupons pro teilnehmendem Betrieb.
Tickets gibt es ausschließlich vorab online. Ein Ticketkauf direkt beim Busfahrer ist nicht möglich – auch nicht für die Rückfahrt.
Teilnahme ab 18 Jahren.
HIN- & RÜCKFAHRTEN
TOUR 1: HINFAHRT AB BAD FÜSSING 18:30 UHR - HEIMFAHRT AB ZOB PASSAU 00:00 UHR
Bad Füssing, Katholische Kirche ab: 18:30 Uhr
Pocking, Rathaus ab: 18:40 Uhr
Ruhstorf, Metzgerei Steer ab: 18:50 Uhr
Neuhaus am Inn, Kriegerdenkmal ab: 19:01 Uhr
Vornbach am Inn, Gasthaus Resch ab: 19:05 Uhr
Neuburg am Inn ab: 19:09 Uhr
Neukirchen am Inn, Feuerwehrhaus ab: 19:18 Uhr
Passau ZOB Ankunft: 19:30 Uhr
TOUR 1: HEIMFAHRT AB ZOB PASSAU 00:00 UHR
Passau ZOB Abfahrt: 00:00 Uhr
Neukirchen am Inn, Feuerwehrhaus: 00:12 Uhr
Neuburg am Inn: 00:21 Uhr
Vornbach am Inn, Gasthaus Resch: 00:25 Uhr
Neuhaus am Inn, Kriegerdenkmal: 00:29 Uhr
Ruhstorf, Metzgerei Steer: 00:40 Uhr
Pocking, Rathaus: 00:50 Uhr
Bad Füssing, Katholische Kirche: 01:00 Uhr
TOUR 2: HINFAHRT AB BAD FÜSSING 21:00 UHR - HEIMFAHRT AB ZOB PASSAU 03:00 UHR
Bad Füssing, Katholische Kirche ab: 21:00 Uhr
Pocking, Rathaus ab: 21:10 Uhr
Ruhstorf, Metzgerei Steer ab: 21:20 Uhr
Neuhaus am Inn, Kriegerdenkmal ab: 21:31 Uhr
Vornbach am Inn, Gasthaus Resch ab: 21:35 Uhr
Neuburg am Inn ab: 21:39 Uhr
Neukirchen am Inn, Feuerwehrhaus ab: 21:48 Uhr
Passau ZOB Ankunft: 22:00 Uhr
TOUR 2: HEIMFAHRT AB ZOB PASSAU 03:00 UHR
Passau ZOB Abfahrt: 03:00 Uhr
Neukirchen am Inn, Feuerwehrhaus: 03:12 Uhr
Neuburg am Inn: 03:21 Uhr
Vornbach am Inn, Gasthaus Resch: 03:25 Uhr
Neuhaus am Inn, Kriegerdenkmal: 03:29 Uhr
Ruhstorf, Metzgerei Steer: 03:40 Uhr
Pocking, Rathaus: 03:50 Uhr
Bad Füssing, Katholische Kirche: 04:00 Uhr
TOUR 3: HINFAHRT AB HAUZENBERG 21:00 UHR - HEIMFAHRT AB ZOB PASSAU 02:00 UHR
Hauzenberg, Busbahnhof: 21:00 Uhr
Hauzenberg, Post: 21:02 Uhr
Wotzdorf: 21:05 Uhr
Oberdiendorf, Kindergarten: 21:09 Uhr
Thyrnau, Mitte: 21:14 Uhr
Salzweg, Fraunhofer-Str.: 21:20 Uhr
Salzweg, Rathaus: 21:21 Uhr
Angl, Bäckerei Vogl: 21:22 Uhr
Passau ZOB, Ankunft: 21:36 Uhr
TOUR 3: HEIMFAHRT AB ZOB PASSAU 02:00 UHR
Passau ZOB, Abfahrt: 02:00 Uhr
Angl, Bäckerei Vogl: 02:14 Uhr
Salzweg, Rathaus: 02:15 Uhr
Salzweg, Fraunhofer-Str.: 02:16 Uhr
Thyrnau, Mitte: 02:22 Uhr
Oberdiendorf, Kindergarten: 02:27 Uhr
Wotzdorf: 02:32 Uhr
Hauzenberg, Post: 02:35 Uhr
Hauzenberg, Busbahnhof: 02:36 Uhr
DEINE COUPONS FÜR DEN ABEND:
Im Ticketpreis von 23€ sind bereits 6 Verzehrcoupons à 1,50 € enthalten – also insgesamt 9 € zum Einlösen bei den teilnehmenden Betrieben in Passau.
Egal ob Essen, Drinks oder Cocktail: Du entscheidest, wo du deine Coupons einsetzen möchtest.
Es kann je Getränk oder Essen ein Coupon eingelöst werden, maximal zwei Coupons pro teilnehmendem Betrieb. Die Coupons sind ausschließlich an dem Freitag gültig, für den dein Shuttle-Ticket gebucht wurde.
DIE TEILENEHMENDEN BETRIEBE:
Heilig Geist Stiftschenke: Heiliggeistgasse 4, 94032 Passau
Journey Cocktailbar: Schustergasse 1, 94032 Passau
Kauz Aperitif- & Weinbar: Kirchenplatz 1, 94032 Passau
Cafe Lopes - Theresienstraße 8, 94032 Passau
No Limits Cocktailbar: Große Klingergasse 6, 94032 Passau
Rosa Bar & Grill: Ludwigstraße 6, 94032 Passau
Zauberberg - Live Club: Franz-Stockbauer-Weg 1, 94032 Passau
Wichtig: Eine Barauszahlung oder Übertragung auf einen anderen Veranstaltungstag ist nicht möglich.
Teilnahme- und Beförderungsbedingungen: Friday Night Shuttle – September 2026
1. Veranstalter und Beförderungsunternehmen
Veranstalter und Organisator des Friday Night Shuttles ist:
City Marketing Passau e. V.
Ludwigstraße 2
94032 Passau
E-Mail: info@cmp-passau.de
Der Verkauf der Tickets erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch:
Zauberberg gGmbH
Franz-Stockbauer-Weg 1, 94032 Passau
Email: info@zauberberg-passau.com
Die Zauberberg gGmbH ist Vertragspartnerin der Ticketkäufer für den Erwerb des Tickets. Die Organisation des Friday Night Shuttles sowie die Bereitstellung der im Ticket enthaltenen Leistungen erfolgen durch City Marketing Passau e. V.
Die Beförderung wird durch von City Marketing Passau e. V. beauftragte Busunternehmen durchgeführt. Für die sichere Durchführung gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften sowie die anwendbaren Beförderungsbedingungen des eingesetzten Busunternehmens.
2. Veranstaltungstermine
Der Friday Night Shuttle fährt an folgenden Freitagen: 4. / 11. / 18. / 25. September
Für jeden Veranstaltungstag muss ein eigenes Ticket erworben werden. Ein Ticket ist ausschließlich an dem darauf angegebenen Freitag gültig und kann nicht an einem anderen Veranstaltungstag genutzt werden.
3. Touren und Streckenverläufe
An jedem Veranstaltungstag werden drei festgelegte Touren mit jeweils einem eigenen Bus angeboten:
- Tour 1: Hinfahrt um 18:30 Uhr ab Bad Füssing und Rückfahrt um 00:00 Uhr ab Passau ZOB nach Bad Füssing
- Tour 2: Hinfahrt um 21:00 Uhr ab Bad Füssing und Rückfahrt um 03:00 Uhr ab Passau ZOB nach Bad Füssing
- Tour 3: Hinfahrt um 21:00 Uhr ab Hauzenberg und Rückfahrt um 02:00 Uhr ab Passau ZOB nach Hauzenberg
Streckenverlauf Tour 1 und Tour 2:
Bad Füssing – Pocking – Ruhstorf – Neuhaus – Vornbach – Neuburg – Neukirchen – Passau ZOB
Streckenverlauf Tour 3:
Hauzenberg – Wotzdorf – Oberdiendorf – Thyrnau – Salzweg – Passau ZOB
Jede Tour umfasst eine fest zugeordnete Hin- und Rückfahrt. Alle im jeweiligen Fahrplan aufgeführten Haltestellen werden verbindlich angefahren. Die genauen Haltestellen sowie die jeweiligen Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem beim Ticketkauf veröffentlichten Fahrplan.
Die angegebenen Zeiten sind planmäßige Abfahrtszeiten. Fahrgäste müssen sich rechtzeitig, möglichst mindestens zehn Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit, an der gebuchten Haltestelle beziehungsweise am ZOB einfinden.
Der Bus ist nicht verpflichtet, auf verspätet eintreffende Fahrgäste zu warten. Bei einer selbst verschuldet verpassten Hin- oder Rückfahrt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung.
5. Ticketkauf und Beförderungsberechtigung
Die Teilnahme ist ausschließlich mit einem vorab online erworbenen, gültigen Ticket möglich.
Ein Ticketkauf beim Busfahrer oder an einer Abendkasse ist nicht möglich. Dies gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt.
Das Ticket ist beim Einstieg digital oder ausgedruckt vorzuzeigen. Bereits entwertete, vervielfältigte, manipulierte oder für einen anderen Veranstaltungstag ausgestellte Tickets berechtigen nicht zur Beförderung.
Das Ticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der beim Kauf ausgewählten Tour mit der dazugehörigen Hin- und Rückfahrt. Ein Wechsel zwischen den Touren, Abfahrtszeiten oder Bussen ist nicht möglich. Das Ticket gilt nur für den darauf angegebenen Freitag. Alle im jeweiligen Fahrplan aufgeführten Haltestellen werden verbindlich angefahren. Für jeden Veranstaltungstag muss ein eigenes Ticket erworben werden.
Wird die gebuchte Hinfahrt nicht genutzt, bleibt die Berechtigung zur Nutzung der zugehörigen Rückfahrt bestehen. Eine Erstattung für die nicht genutzte Hinfahrt erfolgt nicht. Die Rückfahrt kann ausschließlich mit der gebuchten Tour und zur festgelegten Abfahrtszeit genutzt werden.
6. Mindestalter und Alterskontrolle
Die Teilnahme ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
Der Veranstalter und das Fahrpersonal sind berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Kann das erforderliche Mindestalter nicht nachgewiesen werden, kann die Beförderung verweigert werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
7. Im Ticket enthaltene Verzehrcoupons
Im Ticketpreis sind sechs Verzehrcoupons im Wert von jeweils 1,50 Euro enthalten. Der Gesamtwert der Verzehrcoupons beträgt somit 9,00 Euro inkl. gesetzlicher Steuer.
Die Coupons können ausschließlich am auf dem Ticket beziehungsweise Coupon angegebenen Veranstaltungstag bei den teilnehmenden Geschäften und Gastronomiebetrieben eingelöst werden.
Pro teilnehmenden Betrieb können je Termin/Freitag maximal zwei Coupons eingelöst werden.
Für jedes Getränk oder Essen kann maximal ein Coupon im Wert von 1,50 Euro eingelöst werden.
Übersteigt der Preis den Couponwert, ist der verbleibende Differenzbetrag beim teilnehmenden Betrieb zu bezahlen. Liegt der Preis unter 1,50 Euro, verfällt der nicht ausgeschöpfte Restwert. Eine Auszahlung oder Gutschrift des Restbetrags ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung, Erstattung oder Gutschrift des Couponwerts oder eines Restbetrags ist ausgeschlossen.
Die Coupons können nur im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der angebotenen Waren und Leistungen eingelöst werden. Für das Waren- und Leistungsangebot, die Öffnungszeiten sowie die Einlösung vor Ort ist der jeweilige teilnehmende Betrieb verantwortlich.
Die Coupons können nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombiniert werden.
Das Ticket und/oder die Coupons sind kein garantierter Einlass. Wenn ein teilnehmender Betrieb voll ist oder der Zutritt aus anderen Gründen vom Ordnungspersonal verweigert wird, ist der Zutritt trotz Coupon/Ticket nicht möglich. Eine Barauszahlung, Erstattung oder Gutschrift des Couponwerts oder eines Restbetrags ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Verhalten während der Fahrt
Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs sowie andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.
Soweit das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist, sind diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu benutzen. Türen, Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden. Mitgeführte Gegenstände sind so zu verstauen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht und niemand behindert wird. Das Mitführen gefährlicher, leicht entzündlicher oder anderer Gegenstände, die den sicheren Fahrbetrieb beeinträchtigen können, ist untersagt.
Personen können insbesondere von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie:
- andere Fahrgäste oder das Fahrpersonal gefährden, belästigen oder erheblich stören,
- erkennbar stark alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen,
- sich aggressiv, beleidigend oder gewalttätig verhalten,
- das Fahrzeug beschädigen oder stark verunreinigen,
- Fluchtwege oder Notausgänge blockieren,
- gegen Sicherheitsanweisungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Bei einem berechtigten Ausschluss von der Beförderung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf eine Ersatzbeförderung.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen haftet die verursachende Person. Anfallende Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten können in Rechnung gestellt werden.
Das Rauchen und Dampfen sind im Bus nicht gestattet. Das Mitführen oder Konsumieren unerlaubter Substanzen ist verboten. Ob der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke im Bus gestattet ist, richtet sich nach den Vorgaben des eingesetzten Busunternehmens und des Fahrpersonals.
Für außergewöhnliche Verunreinigungen des Fahrzeugs, insbesondere durch Erbrechen, wird eine sofort fällige Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 Euro erhoben. Der betroffenen Person bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Kosten die Pauschale, bleibt die Geltendmachung des nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten.
9. Sitzplätze, Gepäck und persönliche Gegenstände
Das Ticket vermittelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
Größere Gepäckstücke, Fahrräder, sperrige Gegenstände und Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters beziehungsweise des Busunternehmens mitgenommen werden.
Für mitgeführte persönliche Gegenstände sind die Fahrgäste selbst verantwortlich. Zurückgelassene Gegenstände werden, soweit möglich, an das zuständige Fundbüro oder das Busunternehmen weitergegeben.
10. Barrierefreiheit und Mobilitätshilfen
Für den Friday Night Shuttle werden reguläre Reisebusse ohne Niederflureinstieg eingesetzt. Ein barrierefreier beziehungsweise ebenerdiger Einstieg ist daher nicht möglich. Die Fahrzeuge verfügen grundsätzlich weder über eine Rampe noch über einen Lift für Rollstühle.
Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen Rollstuhlplatz, die Mitnahme einer Mobilitätshilfe oder Unterstützung beim Ein- und Ausstieg benötigen, werden gebeten, sich vor dem Ticketkauf, möglichst spätestens 48 Stunden vor der gebuchten Fahrt, unter info@cmp-passau.de mit City Marketing Passau e. V. in Verbindung zu setzen.
City Marketing Passau e. V. prüft gemeinsam mit dem eingesetzten Busunternehmen, ob das Fahrzeug und die gewählte Haltestelle für die individuellen Anforderungen geeignet sind. Die Beförderung ist von den technischen Voraussetzungen und den verfügbaren Rollstuhlplätzen des eingesetzten Fahrzeugs abhängig. Die beim Ticketkauf angegebenen Informationen zur Barrierefreiheit der jeweiligen Tour sind zu beachten.
Rollstühle und notwendige Mobilitätshilfen werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten ohne zusätzliches Entgelt befördert. Sie müssen für die Beförderung im eingesetzten Fahrzeug geeignet und sicher fixierbar sein.
Anerkannte Assistenzhunde dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich mitgeführt werden. Sie müssen während der Fahrt sicher untergebracht sein und dürfen Fluchtwege oder andere Fahrgäste nicht beeinträchtigen.
Benötigt eine Person eine Begleitperson, ist auch für diese grundsätzlich ein eigenes Ticket erforderlich. Gesetzliche Ansprüche auf eine unentgeltliche Beförderung einer notwendigen Begleitperson bleiben unberührt.
Kann eine angemeldete Beförderung trotz vorheriger Bestätigung durch den Veranstalter nicht durchgeführt werden und wird keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten, wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Verspätungen und Änderungen
Verkehrsbedingt kann es zu Verspätungen kommen. Fahrgäste müssen insbesondere bei der Rückfahrt rechtzeitig am ZOB erscheinen.
Der Veranstalter behält sich notwendige Änderungen von Fahrzeiten, Haltestellen, Streckenverläufen oder eingesetzten Fahrzeugen vor, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere Verkehrsstörungen, Straßensperrungen, behördliche Anordnungen, technische Probleme oder Sicherheitsgründe.
Über wesentliche, frühzeitig bekannte Änderungen werden die Ticketinhaber nach Möglichkeit über die beim Ticketkauf angegebenen Kontaktdaten informiert.
12. Ausfall und Erstattung
Kann eine gebuchte Fahrt durch den Veranstalter oder das beauftragte Busunternehmen nicht durchgeführt werden und wird keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten, wird der auf die ausgefallene Beförderungsleistung entfallende Betrag nach den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
Bei einer vollständigen Absage des Veranstaltungstags durch den Veranstalter wird der Ticketpreis grundsätzlich über das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet. Bereits eingelöste Verzehrcoupons können bei der Erstattung berücksichtigt werden.
Keine Erstattung erfolgt insbesondere, wenn ein Fahrgast:
- die Abfahrt verpasst,
- an der falschen Haltestelle wartet,
- sein Ticket nicht vorzeigen kann,
- das Mindestalter nicht nachweisen kann,
- aufgrund seines Verhaltens berechtigt von der Beförderung ausgeschlossen wird,
- die Fahrt aus persönlichen Gründen nicht nutzt.
Gesetzliche Ansprüche der Fahrgäste bleiben unberührt.
13. Widerruf und Rückgabe
Für Tickets zur Personenbeförderung besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Rechte bei einer Absage oder nicht vertragsgemäßen Durchführung bleiben unberührt.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Waren oder Angebote der teilnehmenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe. Vertragspartner für dort erworbene Waren oder Leistungen ist der jeweilige Betrieb.
15. Datenschutz
Verantwortlich für die Verarbeitung der beim Ticketkauf erhobenen personenbezogenen Daten ist grundsätzlich die Zauberberg gGmbH. Die Daten werden zur Abwicklung des Ticketkaufs, zur Zahlungsabwicklung, zur Ticketkontrolle, zur Organisation der Beförderung sowie gegebenenfalls zur Information über Änderungen oder Absagen verarbeitet.
Soweit dies zur Durchführung des Friday Night Shuttles erforderlich ist, können die hierfür notwendigen Daten an City Marketing Passau e. V., das eingesetzte Busunternehmen sowie die beteiligten Ticket- und Zahlungsdienstleister übermittelt werden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den eingesetzten Dienstleistern, den Rechtsgrundlagen, der Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der beim Ticketkauf bereitgestellten Datenschutzerklärung der Zauberberg gGmbH.
16. Schlussbestimmungen
Mit dem Kauf des Tickets erkennen die Käuferinnen und Käufer diese Teilnahme- und Beförderungsbedingungen an.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Stand: August 2026